Steuern in einer einfachen Aktiengesellschaft – wie viel zahlt das Unternehmen und wie viel zahlen die Gesellschafter?
Steuern in einer einfachen Aktiengesellschaft – wie viel zahlt das Unternehmen und wie viel zahlen die Gesellschafter? Bei der Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen oder umzuwandeln, müssen Unternehmer eine ganze Reihe von Tatsachen berücksichtigen, die die rechtlichen Regelungen im Hinblick auf die Vorteile, aber auch die Grenzen einer bestimmten Form der Unternehmensführung bestimmen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, sich mit den steuerlichen Aspekten der gewählten Rechtsform, einschließlich der einfachen Aktiengesellschaft, zu befassen. Einfache Aktiengesellschaft – welche Steuern fallen für die Gesellschaft an? Eine einfache Aktiengesellschaft unterliegt als Kapitalgesellschaft der normalen Körperschaftssteuer, d.h. der CIT (Corporate Income Tax). Das CIT gilt vor allem für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Aktiengesellschaft und einfache Aktiengesellschaft), aber auch für Kommanditgesellschaften.
CIT-Sätze in einer einfachen Aktiengesellschaft (Simple Joint Stock Company) Nach den Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes gibt es zwei Steuersätze – einen Normalsatz von 19 % und einen ermäßigten Satz von 9 %. Der ermäßigte Satz gilt für kleine Steuerzahler, d. h. Unternehmen, deren Jahresumsatz im vorangegangenen Geschäftsjahr 2 Mio. EUR nicht überschritten hat. Die 2-Millionen-Euro-Grenze wird als Bruttobetrag behandelt, d. h. sie umfasst auch den Wert der auf den Verkaufsrechnungen des Unternehmens ausgewiesenen Mehrwertsteuer (MwSt.). Wenn das Unternehmen eine kleine Geschäftstätigkeit ausübt, ist es möglich und sehr vorteilhaft, den ermäßigten Steuersatz von 9 % in Anspruch zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieser Satz nur für Einkünfte aus der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens gilt – für Einkünfte aus Kapitalerträgen gilt der normale Steuersatz von 19 %.
Besteuerung des Einkommens von Gesellschaftern einer einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bei der Besteuerung des Einkommens von Aktionären einer einfachen Aktiengesellschaft ist der Fall nicht so einfach. Gemäß Artikel 30c des Einkommensteuergesetzes (PIT) werden Dividenden mit einer pauschalen Einkommensteuer von 19 % des erzielten Einkommens besteuert, was jedoch nur für Aktionäre als natürliche Personen gilt. Dies ist deshalb so wichtig, weil die Aktionäre einer einfachen Aktiengesellschaft auch juristische Personen sein können, nicht nur natürliche Personen. Das Körperschaftssteuergesetz sieht jedoch vor, dass von der Gesellschaft an andere juristische Personen gezahlte Dividenden von der Steuer befreit werden können. Voraussetzung für eine solche Befreiung ist der Besitz von mindestens 10 % der Anteile am Grundkapital der einfachen Aktiengesellschaft und eine Erklärung, dass die juristische Person diese Anteile für mindestens 2 Jahre halten wird. Zusammenfassung Die Einfache Aktiengesellschaft als eine relativ neue Form der Geschäftstätigkeit ermöglicht den Aktionären viele rechtliche Erleichterungen, ohne dass sie zusätzliche steuerliche Beschränkungen auferlegt bekommen – die Frage der Besteuerung ist der einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Kommanditgesellschaft sehr ähnlich.



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