Wie gründet man eine einfache Aktiengesellschaft?

Der erste Schritt zur Gründung einer einfachen Aktiengesellschaft ist:
– Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Vertrag kann über das S24-System abgeschlossen werden. Ein Registrierungsantrag muss von allen Mitgliedern der Geschäftsführung oder des Vorstands ausgefüllt und elektronisch unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung kann auch bei einem Notar geschlossen werden. Die für die Eintragung der Gesellschaft erforderlichen Unterlagen sind bei der Handelskammer des Bezirksgerichts einzureichen, das für die Anschrift des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft zuständig ist. Der Antrag und die erforderlichen Anlagen müssen von allen Mitgliedern des Vorstandes oder des Verwaltungsrates unterzeichnet werden.

Der nächste Schritt zur Gründung einer einfachen Aktiengesellschaft ist:

Eintragung in das nationale Gerichtsregister. Wenn die einfache Aktiengesellschaft über das S24-System eingetragen wurde, erfolgt die Eintragung in das nationale Gerichtsregister nach der Erstellung der Satzung und der Einreichung der entsprechenden Erklärungen in elektronischer Form. Wurde das PSA hingegen bei einem Notar aufgesetzt, muss der Vorstand des Unternehmens ein Formular für die Eintragung des PSA in das nationale Gerichtsregister vorbereiten

  • Clients: Ethan Hunt
  • Completion: February 5th, 2017
  • Project Type: Villa, Residence
  • Architects: Logan Cee