Einfache Aktiengesellschaft vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Einfache Aktiengesellschaft vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aufgrund der kürzlich eingeführten Unternehmensform der einfachen Aktiengesellschaft werden viele Unternehmer vor der schwierigen Entscheidung stehen, ob sie bei der bisherigen Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung bleiben oder ihr Unternehmen auf die neuen Möglichkeiten der einfachen Aktiengesellschaft umstellen sollen. Beide Formen haben sowohl ihre Vorteile als auch ihre Gemeinsamkeiten. Doch welche ist die richtige Wahl? Einfache Aktiengesellschaft vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Gründung der Gesellschaft Beide Formen von Geschäften müssen in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden, ebenso wie Sie in beiden Fällen die Registrierung über ein IKT-System – S24 – nutzen können, sofern es sich nur um eine Bareinlage handelt. Beide Gesellschaften haben in gewissem Maße auch Einfluss auf die Änderung des Gründungsvertrags sowie auf die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, sofern die besonderen Bestimmungen eine solche Möglichkeit vorsehen (sie lassen den Unternehmern in der Regel einen großen Spielraum). Ein wichtiger Unterschied ist die Höhe des Mindestkapitals. Bei einer einfachen Aktiengesellschaft beträgt sie 1 PLN und bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 5.000 PLN.
Einfache Aktiengesellschaft vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Ausübung der Geschäftstätigkeit Wenn es um die Führung des Unternehmens selbst geht, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Besitz ihrer Aktionäre, während eine einfache Aktiengesellschaft im Besitz ihrer Aktionäre ist. Natürlich kann es mehr als einen Gesellschafter oder Partner geben, aber im Falle von Einzelunternehmen sind die formalen Anforderungen höher, da eine strengere Dokumentation der Aktivitäten zwischen dem Gesellschafter und dem Unternehmen vorgeschrieben ist. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass in beiden Fällen die Gesellschafter (Aktionäre) nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft haften (in bestimmten, festgelegten Situationen können jedoch die Mitglieder des Vorstands haften). Eine einfache Aktiengesellschaft hat jedoch eine andere Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es nur den Vorstand, während es in einer einfachen Aktiengesellschaft neben dem Vorstand auch den Verwaltungsrat oder den Aufsichtsrat gibt. Die Beschlussfassung und die Einberufung von Versammlungen funktionieren in beiden Gesellschaften auf ähnlicher Grundlage, doch sehen die Vorschriften für die Einfache Aktiengesellschaft eine elektronische Form der Abstimmung vor.
Einfache Aktiengesellschaft vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Vermögensstruktur Die Frage, die mehr Unterschiede aufweist als bei der Gründung oder dem Betrieb eines Unternehmens, ist sicherlich die Vermögensstruktur. Eine bisher recht neue Möglichkeit ist die Einbringung von Sacheinlagen, was bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht möglich ist. Eine weitere wichtige Tatsache ist, dass bei einer einfachen Aktiengesellschaft die Aktien de facto keinen Nennwert haben. Dies bedeutet, dass es unmöglich ist, ihren Wert zu erhöhen. Es können jedoch neue Aktien ausgegeben werden. Der Gewinn wird nach sehr ähnlichen Grundsätzen proportional verteilt. Bei Erfüllung einer Reihe von Bedingungen können auch während des Geschäftsjahres Vorauszahlungen an die Aktionäre geleistet werden.
Einfache Aktiengesellschaft vs. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Auflösung einer Einheit Schließlich bleibt noch die Frage der Auflösung des Unternehmens. Im Falle einer einfachen Aktiengesellschaft ist die Frage der Auflösung und Liquidation stark vereinfacht worden. Eine neue Möglichkeit ist die Kündigung des Gesellschaftsvertrags durch einen der Gesellschafter, indem er einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellt. Eine solche Möglichkeit ist in den Vorschriften für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht vorgesehen. – Es ist jedoch möglich, den Ausschluss eines Gesellschafters oder die Auflösung der Gesellschaft aus wichtigem Grund durch Gerichtsbeschluss zu verlangen. Ein Gläubiger dieses Unternehmens kann jedoch die Satzung nicht kündigen. Die Liquidation verläuft in beiden Fällen ähnlich, jedoch besteht bei einer einfachen Aktiengesellschaft die Möglichkeit, durch die Übernahme des gesamten Vermögens der Gesellschaft durch einen bestimmten Aktionär einen vereinfachten Charakter zu erhalten.
Welche Form ist für den Unternehmer vorteilhafter? Beide genannten Unternehmensformen haben ihre Vor- und Nachteile, aber auch einige Ähnlichkeiten. Die einfache Aktiengesellschaft scheint jedoch aufgrund ihres geringen erforderlichen Kapitals und zahlreicher Verfahrensvereinfachungen eine attraktive Form der Unternehmenstätigkeit zu sein, insbesondere für Neugründungen



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