Einfache Aktiengesellschaft vs. Einzelunternehmen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Einfache Aktiengesellschaft vs. Einzelunternehmen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede In diesem Beitrag werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Unternehmensformen – dem Einzelkaufmann und der einfachen Aktiengesellschaft – näher beleuchtet. Trotz der eher gegensätzlichen Position dieser beiden weit voneinander entfernten Formen der Geschäftstätigkeit gibt es einige Gemeinsamkeiten, die ebenfalls erwähnenswert sind. Rechtsform Der auf den ersten Blick erkennbare Unterschied besteht darin, dass die Einfache Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Stellung im Rechtssystem als handelsrechtliche Gesellschaft unmittelbar den Bestimmungen des Gesetzes über Handelsgesellschaften unterliegt. Außerdem handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d.h. die von den Gesellschaftern geleisteten Beiträge sind für die Gründung der Gesellschaft von großer Bedeutung. Als Gegenleistung für ihre Beiträge erhalten die Aktionäre eine angemessene Anzahl von Aktien des Unternehmens. Andererseits besteht zwischen den Gesellschaftern einer einfachen Aktiengesellschaft keine persönliche Beziehung, wie dies bei einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft der Fall ist.
Einfache Aktiengesellschaft vs. Einzelunternehmen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede In diesem Beitrag werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Unternehmensformen – dem Einzelkaufmann und der einfachen Aktiengesellschaft – näher beleuchtet. Trotz der eher gegensätzlichen Position dieser beiden weit voneinander entfernten Formen der Geschäftstätigkeit gibt es einige Gemeinsamkeiten, die ebenfalls erwähnenswert sind. Rechtsform Der auf den ersten Blick erkennbare Unterschied besteht darin, dass die Einfache Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Stellung im Rechtssystem als handelsrechtliche Gesellschaft unmittelbar den Bestimmungen des Gesetzes über Handelsgesellschaften unterliegt. Außerdem handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, d.h. die von den Gesellschaftern geleisteten Beiträge sind für die Gründung der Gesellschaft von großer Bedeutung. Als Gegenleistung für ihre Beiträge erhalten die Aktionäre eine angemessene Anzahl von Aktien des Unternehmens. Andererseits besteht zwischen den Gesellschaftern einer einfachen Aktiengesellschaft keine persönliche Beziehung, wie dies bei einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft der Fall ist.
Rechtspersönlichkeit Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass eine einfache Aktiengesellschaft im Gegensatz zu einer Einzelfirma Rechtspersönlichkeit besitzt, d. h. sie ist eine von den Aktionären unabhängige Einheit mit Rechten und Pflichten. Somit sind Aktionäre in Bezug auf das Eigentum stärker von Einzelunternehmern getrennt. Im Falle einer PSA haften die Aktionäre nicht direkt mit ihrem Vermögen für überfällige Sozialversicherungsbeiträge, unbezahlte Rechnungen oder Steuerrückstände. Die Gesellschaft haftet für ihre Verpflichtungen nur mit ihrem Vermögen – dies ermöglicht gewagtere Unternehmungen, da die Haftung der Anteilseigner für ihre Verpflichtungen begrenzt wird. Steuern Ein Bereich, der zu den Gemeinsamkeiten zwischen einem Einzelunternehmer und einer einfachen Aktiengesellschaft zählt, sind die Steuern. Eine PSA kann wie ein Einzelunternehmer der Abgeltungssteuer unterworfen werden. Außerdem können beide Arten von Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig sein. Wie ein Einzelunternehmen kann auch eine PSA Mitarbeiter beschäftigen und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Kapital Eine wichtige Gemeinsamkeit, die die beiden diskutierten Formen der unternehmerischen Tätigkeit verbindet, ist die Tatsache, dass für ihre Gründung kein großes Kapital erforderlich ist – das Stammkapital einer PSA kann mindestens 1 PLN betragen. Dies erleichtert es Unternehmern, die nicht über viel Kapital verfügen, diese Form der Geschäftstätigkeit auszuüben. Die Rolle des Eigentümers Die Rolle des Eigentümers ist bei beiden Formen der unternehmerischen Tätigkeit entscheidend. Bei einer PSA sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dem Eigentümer besondere Rechte einzuräumen, z. B. das Recht, Personen in die Organe der Gesellschaft zu berufen, oder den Vorzug von (Gründer-)Aktien. Zusammenfassung Die Einfache Aktiengesellschaft ist eine pflegeleichte und unternehmerfreundliche Form der Geschäftstätigkeit. Sie hat einen geringen Kapitalbedarf, ein geringes Haftungsrisiko für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, einen höheren Rechtsschutz und vorteilhafte Lösungen, die auch bei der Tätigkeit von Ein-Personen-Unternehmen eingesetzt werden.



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